| Bundesweites
Gesetz als Vorgabe für die jeweils länderspezifischen
Hochschulgesetze. Der Inhalt umfaßt insbesondere: § 3
Gleichberechtigung von Frauen und Männern 
 § 4
Freiheit von Kunst und Wissenschaft, Forschung, Lehre und Studium 
 § 5
Staatliche Finanzierung 
 § 6
Bewertung der Forschung, Lehre, Förderung des wissenschaftlichen
Nachwuchses und der Gleichstellung der Geschlechter 
 § 7 Ziel
des Studiums 
 § 8
Studienreform 
 § 9
Koordinierung der Ordnung von Studium und Prüfungen 
 § 10
Studiengänge 
 § 11
Regelstudienzeit bis zum ersten berufsqualifizierenden Abschluss 
 § 12
Postgraduale Studiengänge 
 § 13
Fernstudium, Multimedia 
 § 14
Studienberatung 
 § 15
Prüfungen und Leistungspunktsystem 
 § 16
Prüfungsordnungen 
 § 17
Vorzeitiges Ablegen der Prüfung 
 § 18
Hochschulgrade 
 § 19
Bachelor- und Masterstudiengänge 
 § 20
Studium an ausländischen Hochschulen 
 § 22
Aufgaben und Koordination der Forschung 
 § 24
Veröffentlichung von Forschungsergebnissen 
 § 25
Forschung mit Mitteln Dritter 
 § 26
Entwicklungsvorhaben 
 § 27
Allgemeine Voraussetzungen 
 § 29
Maßstäbe der Ausbildungskapazität 
 § 30
Festsetzung von Zulassungszahlen 
 § 31
Zentrale Vergabe von Studienplätzen 
 § 32
Allgemeines Auswahlverfahren 
 § 33
Besonderes Auswahlverfahren 
 § 34
Benachteiligungsverbot 
 § 35
Unabhängigkeit der Zulassung von der Landeszugehörigkeit 
 § 36
Mitgliedschaft 
 § 37
Allgemeine Grundsätze der Mitwirkung 
 § 41
Studentenschaft 
 § 42
Hauptberufliches wissenschaftliches und künstlerisches Personal 
 § 43
Dienstliche Aufgaben der Professoren 
 § 44
Einstellungsvoraussetzungen für Professoren 
 § 45
Berufung von Professoren 
 § 46
Dienstrechtliche Stellung der Professoren 
 § 47
Wissenschaftliche und künstlerische Assistenten 
 § 48
Dienstrechtliche Stellung der wissenschaftlichen und künstlerischen
Assistenten 
 § 48a
Oberassistenten, Oberingenieure 
 § 48b
Dienstrechtliche Stellung der Oberassistenten und Oberingenieure 
 § 48c
Hochschuldozenten 
 § 48d
Dienstrechtliche Stellung der Hochschuldozenten 
 § 49
Anwendung der Vorschriften des Beamtenrechtsrahmengesetzes 
 § 50
Dienstrechtliche Sonderregelungen 
 § 52
Nebentätigkeit der Professoren 
 § 53
Wissenschaftliche und künstlerische Mitarbeiter 
 § 54
Personal mit ärztlichen Aufgaben 
 § 55
Lehrbeauftragte 
 § 56
Lehrkräfte für besondere Aufgaben 
 § 57a
Befristung von Arbeitsverträgen 
 § 57b
Sachlicher Grund für die Befristung 
 § 57c
Dauer der Befristung 
 § 57d
Kündigung bei Wegfall von Mitteln Dritter 
 § 57e
Privatdienstvertrag 
 § 57f
Erstmalige Anwendung 
 § 58
Rechtsform und Selbstverwaltungsrecht 
 § 59
Aufsicht 
 § 70
Anerkennung von Einrichtungen 
 § 71
Gleichstellung von Abschlüssen der Notarschule 
 § 72
Anpassungsfristen 
 § 73
Abweichende Regelungen 
 § 76
Besitzstandswahrung bei der Entpflichtung 
 § 76a
Übergangsvorschriften für Hochschulassistenten 
 §§ 77
bis 80 (Änderung von Rechtsvorschriften) 
 § 81
Verträge mit den Kirchen 
 § 83
(Inkrafttreten) 
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