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Lexikon - ZVS

ZVS

Abk. für: Zentralstelle für die Vergabe von »Studienplätzen, bei Fächern mit beschränkten Zulassungszahlen, etwa Medizin, Pädagogik, Wirtschaftsinformatik, etc. »Numerus clausus.

www.zvs.de

Zwangsberatung

Verwaltungstechnisches Mittel des Prüfungsamtes, säumige Studenten zur Beschleunigung der Studien zu bewegen und das »Curriculum einzuhalten  »Langzeitstudenten. Eine ~ wird etwa angesetzt, wenn ein Student sich nicht zu obligatorischen Prüfungen meldet oder melden kann, weil ihm Leistungsnachweise fehlen. Die ~ geht daher der »Zwangsexmatrikulation voraus, um den betroffenen Studenten auf die Risiken des Verzuges aufmerksam zu machen.

Autoren: Behmel, Albrecht Letzte Änderung: Freitag den 9. Dez. 2005

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