Lexikon - Regelstudienzeit
Regelstudienzeit
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Die
in der »Prüfungsordnung
festgelegte Anzahl von »Semestern,
in denen ein Studium zum »Abschluss
geführt haben sollte, um nicht als »Langzeitstudent
zu gelten oder den Anspruch auf Förderung zu verlieren. Die ~
soll an Hochschulen in der Regel 4 Jahre nicht überschreiten.
Für Bachelorstudiengänge beträgt sie 3 - 4 Jahre, für
Masterstudiengänge 1 - 2 Jahre.
Regest
In »Archiven und »Bibliotheken
verwendete, möglichst kurze und beschreibende Zusammenfassung
des Inhalts einer Urkunde oder eines Aktenstücks mit formalen
Angaben zu Ort und Datum der Ausstellung, sowie Nennung der
enthaltenen Orts- und Personennamen.
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Autoren:
Behmel,
Albrecht
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Letzte Änderung: Freitag den 9. Dez. 2005 |
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