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Lexikon - Regelstudienzeit

Regelstudienzeit

Die in der »Prüfungsordnung festgelegte Anzahl von »Semestern, in denen ein Studium zum »Abschluss geführt haben sollte, um nicht als »Langzeitstudent zu gelten oder den Anspruch auf Förderung zu verlieren. Die ~ soll an Hochschulen in der Regel 4 Jahre nicht überschreiten. Für Bachelorstudiengänge beträgt sie 3 - 4 Jahre, für Masterstudiengänge 1 - 2 Jahre.

Regest

In »Archiven und »Bibliotheken verwendete, möglichst kurze und beschreibende Zusammenfassung des Inhalts einer Urkunde oder eines Aktenstücks mit formalen Angaben zu Ort und Datum der Ausstellung, sowie Nennung der enthaltenen Orts- und Personennamen.

Autoren: Behmel, Albrecht Letzte Änderung: Freitag den 9. Dez. 2005

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