Lexikon - Rechts- und Strafgewalt
Rechts- und Strafgewalt
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Bis
in die Neuzeit hinein hatten die meisten Hochschulen aufgrund ihrer
autonomen »Grundordnung ein
eigenes Rechtssystem, das regelmäßig zur Anwendung kam.
Neben den berüchtigten disziplinarischen Maßnahmen gegen
Studenten »Fidibus; »Pedell; »Karzer; »Fidibus; »Pedell; »Kleiderordnung)
ist vor allem die Autonomie der Personalpolitik zu erwähnen, die
es Hochschulen gestattete, sowohl bei der Auswahl der Studenten als
auch der Dozenten eigene Maßgaben zu erstellen und zu befolgen.
Weitere Anwendungsbereiche der ~ einer Hochschule waren: Kauf von
Grundstücken, Bauwesen, Kontakt mit anderen Hochschulen und das
Finanzwesen. Die geradezu staatsmäßige Eigenständigkeit
der alten Hochschulen ließ den Ausdruck der "Gelehrtenrepublik"
aufkommen »Burse. Heute
spricht man indessen von »Grundordnung.
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Autoren:
Behmel,
Albrecht
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Letzte Änderung: Freitag den 9. Dez. 2005 |
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