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Lexikon - Plagiat

Plagiat

lat. plagium = Entführung, Menschenraub. Mißachtung des geistigen Eigentums Dritter durch bewußtes Unterschlagen von »Quellenangaben, bzw. durch unerlaubtes Kopieren. Dabei spielt der Inhalt der kopierten Werke keine Rolle: Ob »Hausarbeit oder »Habilitationsschrift, aufgedeckte ~ können zu ernsten Konsequenzen, etwa zur Aberkennung von akademischen »Graden oder dem Verlust des »Prüfungsanspruches führen. Die von der »DFG im Jahr 1998 neu herausgegebenen Richtlinien wissenschaftlicher »Redlichkeit formulieren einen Ehrenkodex für Wissenschaftler, um eine einheitliche "gute wissenschaftliche Praxis" zu gewährleisten.

www.dfg.de/antragstellung

Autoren: Behmel, Albrecht Letzte Änderung: Freitag den 9. Dez. 2005

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