lat.
nomen nominandum = zu nennender Name. Auch: N.N. in »Vorlesungsverzeichnissen, wenn
Namen bei Redaktionsschluß des Verzeichnisses noch nicht
endgültig feststehen, etwa im Fall von Vertretungen. Nicht zu
verwechseln mit dem ebenfalls n.n. gezeichneten Kürzel in »Fußnoten: lat. nomen
nescio = Ich kenne den Namen nicht.