Lexikon - Kultusministerkonferenz
Kultusministerkonferenz
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Eigentlich:
Ständige Konferenz der Kultusminister der Länder in der
Bundesrepublik Deutschland. Noch vor der Verabschiedung des
Grundgesetzes, nämlich bereits 1948 gegründeter,
koordinierender und freiwilliger Zusammenschluß der
Kultusminister der Bundesländer zur Behandlung von Fragen der
Kultur und Bildung mit überregionaler Relevanz. Die Organe der ~
sind das Plenum, das Präsidium und der Präsident. Das
Plenum tritt drei bis viermal im Jahr auf Ministerebene zusammen.
www.kmk.org
Kunsthochschule
Hochschultyp
für Studiengänge der darstellenden, gestalterischen und
bildenden Künste sowie der dazugehörenden Wissenschaften.
Als Zulassungsbedingungen gelten die Hochschulreife und der Nachweis
künstlerischer Begabung, wobei das zweite Kriterium das erste an
Bedeutung übertrifft. So kann in einigen Ländern ein
Studium an einer ~ auch ohne Hochschulreife aufgenommen werden.
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Autoren:
Behmel,
Albrecht
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Letzte Änderung: Freitag den 9. Dez. 2005 |
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