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Lexikon - Kleiderordnung

Kleiderordnung

An der mittelalterlichen und frühneuzeitlichen Hochschule bestehendes Reglement über zu tragende oder verbotene Kleidungsstücke. Bei Übertretung oder Mißachtung drohten den Studenten sowie den Schneidern Geldstrafen, die an den Rektor zu zahlen waren. Im 16. Jahrhundert etwa war das Tragen großer geschlitzter Hüte bei Strafe verboten, ebenso Pluderhosen. Erwünscht war vielmehr nach einer ~ der Universität Erfurt aus dem Jahr 1562: daß die Doctores und Licentiaten (...) lange Kleider tragen, so daß die Röcke eine Hand breit unter die Knie gehen (...) und keine samtenen oder seidenen Röcke,auch keinen Samt, Barett oder Schlepplein tragen. Die Studenten in allen Fakultäten sollen nicht zerschnitzelte, noch kurze Kleider tragen, sondern ihre Kleider sollen ehrlich und von einer ziemlichen Länge sein, weil es eine große Leichtfertigkeit und Mißstand ist, wenn die Jugend in kurzen Kleidern vor ehrlichen und züchtigen Frauen und Jungfrauen gehet.  »Talarrecht.

Heute sind Fragen der ~ vor allem innerhalb von Universitätskrankenhäusern und Labors relevant und betreffen Schutz- und Reinheitsvorschriften.

Autoren: Behmel, Albrecht Letzte Änderung: Freitag den 9. Dez. 2005

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